Die Handball-Bundesliga GmbH hat in ihrer Rolle als spielleitende Stelle folgende Entscheidung zum Spielabbruch vom 01.03.2019 zwischen dem HC Elbflorenz Dresden und dem ASV Hamm-Westfalen getroffen:
„Das Spiel des 24. Spieltages in der 2. Handball-Bundesliga zwischen Gastgeber HC Elbflorenz 2006 und dem ASV Hamm-Westfalen vom 1. März wird mit 0:0 Toren und 0:2 Punkten zu Gunsten des ASV Hamm-Westfalen gewertet.
Zu dieser Entscheidung kommt die Handball-Bundesliga GmbH, nachdem die Schiedsrichter obige Partie des 24. Spieltages abgebrochen hatten. Die Unparteiischen trafen diese Entscheidung aufgrund eines zu rutschigen und daher nicht bespielbaren Hallenbodens.
Dieser Mangel konnte auch nach einer Spielunterbrechung nicht behoben werden, so dass die Sicherheit der Spieler bei Fortsetzung der Begegnung aus Sicht der Schiedsrichter nicht gewährleistet gewesen wäre.
Der Heimverein trägt jedoch die Verantwortung dafür, dass ein Hallenboden zur Verfügung steht, der die Gesundheit der Spieler nicht gefährdet. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch bei der 2. Kammer des Bundessportgerichtes eingelegt werden.“, Pressemitteilung der Handball-Bundesliga GmbH, 06. März 2019.
Die Verantwortlichen des HC Elbflorenz Dresden und der BallsportARENA Dresden beraten zur aktuellen Stunde die mit der Entscheidung entstandenen Konsequenzen und werden am 07.03.2019 eine gemeinsame Pressekonferenz in der BallsportARENA Dresden veranstalten.